Bei diesem zunehmenden Problem werden vom Zahnarzt in der Regel sog. Aufbissschienen angefertigt, um wenigstens die Eck- und Backenzähne vor weiterem Schaden zu bewahren. Durchgebissene Schienen und durch Wachstum der ständig "übererregten" Kaumuskulatur hervortretende "dicke Backen" zeigen leider, daß die Schienen kaum positiven Einfluß auf die überwiegend nächtlichen Kontraktionen haben, oft nehmen die Beschwerden sogar eher zu.
Zahlreiche Studien zeigen eine gute Wirksamkeit von Botulinum bei diesem Problem, inzwischen wird diese Therapie auch in der fachärztlichen S3-Leitlinie "Bruxismus" empfohlen. Die Leitlinie wurde von über 50 europäischen Experten und Fachärzten erstellt, wobei sich die Experten einig sind, daß die Botulinumtherapie die wirksamste medikamentöse Therapie des Bruxismus darstellt. In der Zusammenfassung des renommierten Oralchirurgen Dr. Dr. Matthias Quarta in der Fachzeitschrift Ars Medici 8, 2016, S. 390 -391 finden sich u.a. folgende Passagen:
"Bei Patienten mit myoarthropatischen Kieferbeschwerden, Zahnschäden durch Zähneknirschen oder ästhetischer Beeinträchtigung durch Verbreiterung des unteren Gesichtsdrittels kann durch Injektionen von Botulinum in den Musculus masseter eine Besserung erzielt werden. Die Erfolge der BTX-Injektionen in den Masseter sind gut, bei geringem Nebenwirkungsrisiko."
Da es Zahnärzten berufsrechtlich nicht erlaubt ist, Botulinum-Injektionen vorzunehmen, kann es vorkommen, daß Ihr Zahnarzt Sie an uns verweist. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht, obwohl die Therapie sogar in der entsprechenden fachärztlichen Leitlinie empfohlen wird. Es empfiehlt sich trotzdem, Ihren Zahnarzt um eine schriftliche Stellungnahme zu Befund und bisherigen Therapieversuchen zu bitten und dies im Rahmen eines Kostenübernahmeantrags bei der Krankenkasse einzureichen. Sollte die Kasse ablehnen, bitte Einspruch einlegen und den Fall einem Fachanwalt für Medizinrecht übergeben. Letztendlich prüft stets der MdK den Fall und bestätigt die Methode als wirksam, meist besteht die Kasse dann jedoch auf einen fachärztlichen Behandler, mit dem sie einen Selektivvertrag abgeschlossen hat. Leider sind diese Ärzte oft nicht geübt in der Behandlung des Bruxismus....
Je nach Krankenkasse ist es manchmal auch zielführend, zunächst einen Therapieversuch auf eigene Kosten zu machen und sich bei erfolgreicher Therapie dann an die Kasse zu wenden. Zumindest die Privaten Kassen sollten wenigstens einen Teil der Kosten (etwa 660€) übernehmen.
MVZ Dr.Dr.Hariolf Fakler
Aesthetik-Zentrum-Memmingen
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87700 Memmingen
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